Tiervermittlung


Wie läuft eine Vermittlung ab?

1. Schritt:
Der Interessent erhält von uns einen Fragebogen zugeschickt, in dem wir um Angabe der Kontaktdaten bitten sowie um Auskunft zur aktuellen Lebenssituation (Wohnung/Haus, bisherige Katzen-/Hundeerfahrung, etc.)

2. Schritt:
Anschließend erfolgt die Vorkontrolle zu Hause bei den Interessenten. Hierbei geht es um ein persönliches Kennenlernen und die Klärung von offenen Fragen. Außerdem wird geprüft, ob das Tier zu den Interessenten und die Interessenten zum Tier passen (können die Menschen die Bedürfnisse des Tieres erfüllen?

3. Schritt:
Nach einer positiven Vorkontrolle wird der Transport des Tieres organisiert sowie der Schutzvertrag aufgesetzt.

4. Schritt:
Eine Woche vor der Ankunft des Tieres überweist der zukünftige Besitzer die Schutzgebühr auf unser Vereinskonto.

5. Schritt:
Der Transport wird von uns bekannten, vertrauensvollen Fahrern organisiert und erfolgt mit TRACES.
TRACES (Trade Control and Expert System) ist ein Datenbanksystem, mit dem der gesamte Europa weite Tierverkehr – lebende Tiere und Tierprodukte – überwacht wird. Mit diesem eigentlich zum Schutz vor Seuchen und Infektionsgefahren eingeführten System werden die inländischen und ausländischen Veterinärsbehörden übersichtlich vernetzt. Die Gesundheitsbescheinigungen sind elektronisch erfasst und jederzeit von jedem Ort aus abrufbar. Dabei sind die verschiedenen Sprachen in der EU berücksichtigt, um maximale Transparenz zu schaffen.
Bei der Ankunft am Übergabeort wird dem neuen Besitzer der Impfpass des Tieres ausgehändigt.



Was ist ein Schutzvertrag und eine Schutzgebühr?
Für die vermittelten Tiere wünschen wir uns Menschen, die wahre Tierfreunde sind und dem Hund/der Katze ein liebevolles Zuhause auf Lebenszeit schenken.

Die Vermittlung läuft folgendermaßen ab:
Zuerst schicken wir Ihnen unseren vereinsinternen Fragebogen, anschließend vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen (sogenannte "Vorkontrolle").
Es ist uns nicht wichtig, wie Ihre Wohnung aussieht oder ob aufgeräumt ist - wir möchten Sie gerne persönlich kennenlernen und im Zuge dieses Besuchs aufkommende Fragen klären.

Der Schutzvertrag wird zwischen unserem Verein und dem Übernehmer bei Abgabe eines Tieres abgeschlossen und dient einer kontrollierten Tiervermittlung. Er enthält neben den Haltungsbedingungen allgemeine Daten über das Tier und der Adoptionsfamilie. Durch den unterschriebenen Vertrag verpflichtet sich der Übernehmer das Tier artgerecht zu halten, es nicht zu misshandeln, für sein Wohlergehen zu sorgen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen sowie das Tier nicht ohne vorheriges Einverständnis durch den Verein weiterzugeben, zu verkaufen oder einschläfern zu lassen. Der Verein verpflichtet sich, falls der Übernehmer das Tier nicht behalten kann, das Tier wieder zurückzunehmen und wird dann einen neuen Platz für das Tier suchen.

Der Schutzvertrag ist also kein Kaufvertrag im Sinne des § 1053ff ABGB, sondern der Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne des § 1320 ABGB! Wir verkaufen keine Tiere - daher ist auch ein Umtausch oder eine Rückgabe gegen Erstattung der Schutzgebühr nicht möglich. Zum Schutz des Tieres bleibt der Verein Eigentümer, das Tier geht bei der neuen Familie in deren Besitz/Haltung über.


Bei der Abgabe des Tieres an den Übernehmer muss dieser eine Schutzgebühr bezahlen. Die Gebühr soll deutlich machen, dass das Tier einen Wert hat und gut versorgt werden muss. Die Schutzgebühr soll aber auch verhindern, dass das Tier möglicherweise mit Gewinn weiterverkauft wird. Und sie soll einen Teil der bisher angefallenen  Kosten des betreffenden Tieres decken - dadurch zeigt der Übernehmer erstmalig Verantwortung für sein neues Familienmitglied. In der Regel sind die Kosten aber wesentlich höher als die vereinbarte Schutzgebühr. Jedes Tier bekommt einen EU-Heimtierausweis, wird geimpft, gechipt und – sofern bereits alt genug -kastriert übergeben. Ohne diese Voraussetzungen wird das Tier nicht vermittelt.

 

Wir sind kein gewinnorientierter Verein und daher auf die bei der Vermittlung zu zahlende Schutzgebühr angewiesen, um zumindest einen Teil der entstandenen Kosten zu decken und weiterhin Tieren in Not helfen zu können.




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